Anmeldung Fotomarathon 2019

Anmeldung Fotomarathon 2019

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer(in) 
mit den hier aufgeführten allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden:

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
1) Teilnehmen kann jeder, der eine Digitalkamera sein Eigen nennt. Hiervon ausgenommen sind Fotohandys.
2) Personen unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten. Außerdem müssen sie von einem volljährigen Teilnehmer begleitet werden.
3) Die Teilnahmegebühr beträgt 25 EUR. Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des vollen Betrages gültig. Eine Anmeldung und Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
4) Bis zum 01.07. (drei Wochen vor dem Event) sind Absagen unter Abzug einer Stornogebühr von 50% möglich. Nach dem 01.07. gibt es keine Rückerstattung. Alternativ kann eine Ersatzperson gemeldet werden.
5) Die Aufnahmen müssen laut der vorgegebenen Regeln erstellt werden. Die Regeln finden sich auf der Fotomarathon Webseite. Bilderserien, die nicht den Regeln entsprechen, werden von der Prämierung ausgeschlossen.
6) Der Teilnehmer ist für den Transport während der Fotomarathons selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer während der Veranstaltung, des Transportweges (inkl. An- und Abreise) oder der später stattfindenden Prämierung/Ausstellung entstehen, sofern es sich dabei nicht um Schäden handelt, die dem Teilnehmer aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters entstanden sind.
7) Der Veranstalter verpflichtet sich, jedem registrierten Teilnehmer die Startnummer und die Themenzettel auszuhändigen, unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer bis spätestens 15 Minuten nach dem angegebenen Zeitpunkt am jeweiligen Treffpunkt erscheint. Wer nicht in dem angegebenen Zeitrahmen vor Ort ist, verliert sein Anrecht auf einen Themenzettel und scheidet automatisch aus dem Wettbewerb aus.
8) Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu. Seine Daten werden von uns nur für interne Zwecke der Anmeldungsverwaltung verarbeitet. Deine Angaben werden von uns streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland behandelt. Die Daten werden nicht ohne die vorherige Genehmigung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
9) Der Teilnehmer stimmt der Verwendung seiner Serien/Bilder für Dokumentationszwecke sowie für die Pressearbeit/Marketing durch den Veranstalter zu. Das Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen. Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten einfache Nutzungsrechte an den erworbenen Rechten einzuräumen. Die Rechteeinräumungen an den oben als notwendig für die Dokumentation und Pressearbeit und Marketing bezeichneten Fotos sind räumlich und zeitlich unbeschränkt. Die Teilnehmer können die Abtretung der Nutzungsrechte z.B. wegen veränderter Umstände nicht widerrufen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass unser Printpartner Fotos, die beim Fotomarathon München entstanden sind und per Speicherkarte eingelesen wurden bspw. für Musterbücher verwenden darf. Die Fotografen werden in diesem Fall namentlich genannt. Wer auf dem Gelände der MVG fotografieren will, benötigt hierfür eine Sondergenehmigung. Diese könnt Ihr direkt bei der MVG einholen. Eine Genehmigung für den gesamten Event ist rein rechtlich nicht sinnvoll umsetzbar.
10) Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte an seinen Bildern verfügt (z.B. Rechte von abgebildeten Personen, Urheber- oder Markenrechten) und dass bei der Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und stellt somit das Organisationsteam des Fotomarathon München von evtl. Schadensersatzansprüchen frei.
11) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach Absage seine Startgebühr zurück.
12) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, während der Veranstaltung im Rahmen der üblichen Dokumentation seitens des Veranstalters bzw. dessen Beauftragten, der Medien oder Pressevertreter gefilmt, interviewt und fotografiert zu werden.
13) Die Auswahl der besten Bilderserien übernimmt eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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